STAAT |
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INTERREX
DECEMVIRI
LAUFBAHN I |
Consul
Der Konsulat war das höchste
Amt Roms in den „Friedenszeiten“ der Republik. Bereits mit dem
Sturz der Könige 509 v.Chr. wurde mit L. Iunius
Brutus der erste Consul
Roms ernannt. Er übernahm die Vorrechte des Königs, der dadurch
ersetzt worden war. Die daraus resultierende uneingeschränkte
Amtsgewalt wurde durch das Prinzip der Kollegialität und der Annuität
begrenzt. Anfangs musste der Consul dem
Patrizierstand entstammen, doch ermöglichte 367 v.Chr. die Lex
Licinia auch den Plebejern den Zugang zu diesem Staatsamt. Um in den Konsulat gewählt zu werden musste man ein Mindestalter erreicht
haben. Unter den Gracchen waren dies 37 Jahre, gegen Ende der Republik
43 Jahre und in der Kaiserzeit schliesslich 33 Jahre. Nicht immer gab es zwei Consuln,
in manchen Jahren wurden vier, im ersten Jahr der Republik gar fünf
ernannt. Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit
oder legte sein Amt zurück, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul
= Ersatzkonsul) nachgewählt. In der Republik wurde der Consul
von den Centuriatskomitien gewählt. Seit 153 v.Chr. war ihr
Amtsantritt am 1. Jänner eines jeden Jahres. Dieser Tag wurde von
einer feierlichen Zeremonie am Capitol begleitet, wo die neuen Consuln
ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegten und die alten
ihre einlösten. Der Consul war ein Magistrat mit imperium, was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verlieh. Im Regelfall wechselten sich die beiden Amtsträger monatlich bei der Regierungsarbeit ab. In Krisenzeiten konnte einer die Geschäfte in Rom übernehmen, der andere bei den Truppen im Feld stehen. Manchmal wechselten sich die Magistrate auch täglich ab (etwa wenn beide im Feld standen und das Heer kommandierten) oder losten um die Aufgaben. Ein Consul repräsentierte den
Staat nach innen und aussen und im Kriegsfall übernahm er die
Aushebung der Legionen und den Oberbefehl des Heeres. Ihm oblag
weiters die Einberufung des Senats; dessen Leitung und die der
Comitien. Folglich hatte er auch für die Durchsetzung der Beschlüsse
zu sorgen. Die damit verbundenen richterlichen Aufgaben wurden mehr
und mehr von den Praetoren übernommen. Die Verwaltungsagenden schon
sehr früh auf andere Amtsträger abgewälzt, sodass das Konsulat vor
allem ein politisches Amt war. Religiöser Natur war der Vorsitz an
den latinischen Festen und sie konnten die grossen Auspizien
vornehmen. Im Sinne der Kollegialität gab
es zwei Consuln, die sich fast ausschliesslich aus jenen Familien
rekrutierten, die bereits irgendwann einmal einen Consul gestellt
hatten. Von 200 v.Chr. bis 146 v.Chr. stammten lediglich 16 der 108
Konsuln nicht aus den angesehensten Familien. Das Ansehen des Konsulats war
trotz des ständigen Rückgangs von Einfluss und Macht sehr hoch. Um
in den Konsulat gewählt zu werden musste man niedrigere Magistraturen
durchlaufen haben. Man konnte auch mehrmals zum Consul gewählt
werden, jedoch sollten zwischen den Ämtern mindestens zehn Jahre
liegen. In der Praxis wurde dies besonders seit Ende der mittleren
Republik nicht mehr durchgehalten. Mit der Errichtung des
Kaiserreiches büsste der Konsulat seine Eigenständigkeit völlig
ein. Seit Tiberius
wurden die Consuln nicht mehr von den Centuriarkomitien, sondern vom
Senat ernannt. Der Kaiser hatte aber bereits ein Vorschlagsrecht. Seit
dem 3.Jh.n.Chr. bürgerte sich die Ernennung direkt durch den Kaiser
ein. Gleichzeitig begann man mehr als zwei Consuln als eine Art
Reserve zu ernennen, die dann automatisch den beiden ersternannten nachfolgten. Obwohl die politischen
Funktionen während der Kaiserzeit praktisch nicht mehr vorhanden
waren, büsste das Amt nichts von seinem Ansehen ein. In der späteren
Kaiserzeit oblag einem Consul die Ausrichtung von Festen und
Feierlichkeiten, wodurch das Amt für die Inhaber sehr kostspielig
wurde (vgl. das Aedilat in der Republik). In der Verwaltungslaufbahn der römischen
Kaiserzeit war der Konsulat ein fixer Bestandteil, den jeder, der auf
senatorische Posten aus war oder in den Senat aufgenommen werden
wollte, anstrebte. Anhand der Ernennungen seitens des Kaisers konnte
man auch erkennen, wem die kaiserliche Gunst hold war. Manchmal übernahm auch der
Kaiser persönlich den Konsulat. Übte er das Amt aus, so wurde dies
mit Consul samt einer Nummer in seiner Titulatur vermerkt. Das
Interesse der Kaiser am Konsulat war unterschiedlich. Domitian
hatte in zehn von 15 Regierungsjahren den Konsulat inne, Trajan
fünf Mal (plus ein Mal vor seiner Inthronisierung), doch verloren die
meisten Kaiser nach ihrer ersten Amtszeit das Interesse daran. Äussere Erkennungsmerkmale
eines Consuls waren das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die toga
praetexta und zwölf Liktoren. Dem gerade nicht amtierenden Consul
gingen die Liktoren ohne Rutenbündel voran. In der Kaiserzeit kamen
noch diverse andere Kennzeichen und Vorrechte hinzu. Die Einrichtung des Konsulats
war den Römern so vertraut, dass nach den Amtsinhabern die Jahre
benannt wurden. Der Consul war damit Eponyme (Namensgeber für einen
Zeitraum). Die Namen der beiden Consuln wurden hintereinander im Dativ
angegeben, z.B. bedeutet Gn. Domitio C. Sosio consulibus im
Jahre 32 v.Chr. Ihre Namen wurden in fasti consulares
festgehalten. Kaiser Augustus
liess diese Listen am Beginn seiner Regierungszeit überarbeiten und
so gut es ging von Fehlern säubern. Selbst nach dem Zusammenbruch des weströmischen Reiches, als die alte Hauptstadt nur mehr ein Schatten ihrer selbst war, wurden noch Consuln berufen. Der letzte Consul in Rom hiess Flavius Decius Paulinus und amtierte 534. Die Nichtweiterbesetzung des Consulats scheint mit der Zwangschristianisierung unter Kaiser Iustinianus in Zusammenhang zu stehen, da die stadtrömische Senatorenschicht für ihre heidnische Tradition bekannt war. Nur sieben Jahre später amtierte 541 Anicius Faustus Albinus Basilius als letzter Consul in Constantinopel. Unter dem Eindruck der Justinianischen Pest und der damit verbundenen Wandlung des nunmehr byzantinischen Reiches von der Antike zum christlich dominierten Frühmittelalter wurde der Consulat endgültig als politisch überflüssig erachtet. |
Vordere Einfassung eines elfenbeinernen Diptychons, das den Consul Flavius Manlius Boethius in repräsentativer Haltung zeigt.
Hintere Einfassung des gleichen Diptychons, das den Consul bei der Eröffnung eines Spiels entweder im Colosseum oder im Circus Maximus zeigt. |
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Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly" |
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