Version LV

STAAT
Die stadtrömischen Magistrate


QUAESTOR
AEDIL
PRAETOR
CONSUL

CENSOR
VOLKSTRIBUN

INTERREX
DICTATOR
MAG. EQUITUM
KONS.MIL.TRIB.

DECEMVIRI
DUUMVIRI
QUINDECIMVIRI
QUINQUEVIRI
TRIUMVIRI

PROMAGISTRATE

LAUFBAHN I
LAUFBAHN II
LAUFBAHN III

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Consul

Der Konsulat war das höchste Amt Roms in den „Friedenszeiten“ der Republik. Bereits mit dem Sturz der Könige 509 v.Chr. wurde mit L. Iunius Brutus der erste Consul Roms ernannt. Er übernahm die Vorrechte des Königs, der dadurch ersetzt worden war. Die daraus resultierende uneingeschränkte Amtsgewalt wurde durch das Prinzip der Kollegialität und der Annuität begrenzt.

Anfangs musste der Consul dem Patrizierstand entstammen, doch ermöglichte 367 v.Chr. die Lex Licinia auch den Plebejern den Zugang zu diesem Staatsamt. Um in den Konsulat gewählt zu werden musste man ein Mindestalter erreicht haben. Unter den Gracchen waren dies 37 Jahre, gegen Ende der Republik 43 Jahre und in der Kaiserzeit schliesslich 33 Jahre.

Nicht immer gab es zwei Consuln, in manchen Jahren wurden vier, im ersten Jahr der Republik gar fünf ernannt. Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt zurück, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul = Ersatzkonsul) nachgewählt.

In der Republik wurde der Consul von den Centuriatskomitien gewählt. Seit 153 v.Chr. war ihr Amtsantritt am 1. Jänner eines jeden Jahres. Dieser Tag wurde von einer feierlichen Zeremonie am Capitol begleitet, wo die neuen Consuln ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegten und die alten ihre einlösten.

Der Consul war ein Magistrat mit imperium, was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verlieh. Im Regelfall wechselten sich die beiden Amtsträger monatlich bei der Regierungsarbeit ab. In Krisenzeiten konnte einer die Geschäfte in Rom übernehmen, der andere bei den Truppen im Feld stehen. Manchmal wechselten sich die Magistrate auch täglich ab (etwa wenn beide im Feld standen und das Heer kommandierten) oder losten um die Aufgaben.

Ein Consul repräsentierte den Staat nach innen und aussen und im Kriegsfall übernahm er die Aushebung der Legionen und den Oberbefehl des Heeres. Ihm oblag weiters die Einberufung des Senats; dessen Leitung und die der Comitien. Folglich hatte er auch für die Durchsetzung der Beschlüsse zu sorgen. Die damit verbundenen richterlichen Aufgaben wurden mehr und mehr von den Praetoren übernommen. Die Verwaltungsagenden schon sehr früh auf andere Amtsträger abgewälzt, sodass das Konsulat vor allem ein politisches Amt war. Religiöser Natur war der Vorsitz an den latinischen Festen und sie konnten die grossen Auspizien vornehmen.

Im Sinne der Kollegialität gab es zwei Consuln, die sich fast ausschliesslich aus jenen Familien rekrutierten, die bereits irgendwann einmal einen Consul gestellt hatten. Von 200 v.Chr. bis 146 v.Chr. stammten lediglich 16 der 108 Konsuln nicht aus den angesehensten Familien.

Das Ansehen des Konsulats war trotz des ständigen Rückgangs von Einfluss und Macht sehr hoch. Um in den Konsulat gewählt zu werden musste man niedrigere Magistraturen durchlaufen haben. Man konnte auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch sollten zwischen den Ämtern mindestens zehn Jahre liegen. In der Praxis wurde dies besonders seit Ende der mittleren Republik nicht mehr durchgehalten.

Mit der Errichtung des Kaiserreiches büsste der Konsulat seine Eigenständigkeit völlig ein. Seit Tiberius wurden die Consuln nicht mehr von den Centuriarkomitien, sondern vom Senat ernannt. Der Kaiser hatte aber bereits ein Vorschlagsrecht. Seit dem 3.Jh.n.Chr. bürgerte sich die Ernennung direkt durch den Kaiser ein. Gleichzeitig begann man mehr als zwei Consuln als eine Art Reserve zu ernennen, die dann automatisch den beiden ersternannten nachfolgten. Es wurde weiter üblich, dass die amtierenden Consuln zu Jahresmitte ihr Amt niederlegten, um nun ihren designierten Nachfolgern Platz zu machen. Mit der wachsenden Bedeutung Constantinopels als zweite Reichshauptstadt wurden im geteilten Römerreich auch für den Osten Consuln ernannt.

Obwohl die politischen Funktionen während der Kaiserzeit praktisch nicht mehr vorhanden waren, büsste das Amt nichts von seinem Ansehen ein. In der späteren Kaiserzeit oblag einem Consul die Ausrichtung von Festen und Feierlichkeiten, wodurch das Amt für die Inhaber sehr kostspielig wurde (vgl. das Aedilat in der Republik).

In der Verwaltungslaufbahn der römischen Kaiserzeit war der Konsulat ein fixer Bestandteil, den jeder, der auf senatorische Posten aus war oder in den Senat aufgenommen werden wollte, anstrebte. Anhand der Ernennungen seitens des Kaisers konnte man auch erkennen, wem die kaiserliche Gunst hold war.

Manchmal übernahm auch der Kaiser persönlich den Konsulat. Übte er das Amt aus, so wurde dies mit Consul samt einer Nummer in seiner Titulatur vermerkt. Das Interesse der Kaiser am Konsulat war unterschiedlich. Domitian hatte in zehn von 15 Regierungsjahren den Konsulat inne, Trajan fünf Mal (plus ein Mal vor seiner Inthronisierung), doch verloren die meisten Kaiser nach ihrer ersten Amtszeit das Interesse daran.

Äussere Erkennungsmerkmale eines Consuls waren das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die toga praetexta und zwölf Liktoren. Dem gerade nicht amtierenden Consul gingen die Liktoren ohne Rutenbündel voran. In der Kaiserzeit kamen noch diverse andere Kennzeichen und Vorrechte hinzu.

Die Einrichtung des Konsulats war den Römern so vertraut, dass nach den Amtsinhabern die Jahre benannt wurden. Der Consul war damit Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Die Namen der beiden Consuln wurden hintereinander im Dativ angegeben, z.B. bedeutet Gn. Domitio C. Sosio consulibus im Jahre 32 v.Chr. Ihre Namen wurden in fasti consulares festgehalten. Kaiser Augustus liess diese Listen am Beginn seiner Regierungszeit überarbeiten und so gut es ging von Fehlern säubern.

Selbst nach dem Zusammenbruch des weströmischen Reiches, als die alte Hauptstadt nur mehr ein Schatten ihrer selbst war, wurden noch Consuln berufen. Der letzte Consul in Rom hiess Flavius Decius Paulinus und amtierte 534. Die Nichtweiterbesetzung des Consulats scheint mit der Zwangschristianisierung unter Kaiser Iustinianus in Zusammenhang zu stehen, da die stadtrömische Senatorenschicht für ihre heidnische Tradition bekannt war.

Nur sieben Jahre später amtierte 541 Anicius Faustus Albinus Basilius als letzter Consul in Constantinopel. Unter dem Eindruck der Justinianischen Pest und der damit verbundenen Wandlung des nunmehr byzantinischen Reiches von der Antike zum christlich dominierten Frühmittelalter wurde der Consulat endgültig als politisch überflüssig erachtet.

Vordere Einfassung eines elfenbeinernen Diptychons, das den Consul Flavius Manlius Boethius in repräsentativer Haltung zeigt. 

Als er sein Amt antrat, war das weströmische Kaisertum schon gut zehn Jahre erloschen.

Hintere Einfassung des gleichen Diptychons, das den Consul bei der Eröffnung eines Spiels entweder im Colosseum oder im Circus Maximus zeigt.

Die Geldsäcke im unteren Bereich sollen andeuten, wie viel der Amtsträger zum Wohle der Allgemeinheit gestiftet hat.


Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)