STAAT |
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INTERREX
DECEMVIRI
LAUFBAHN I |
Interrex
Als Rom noch eine Monarchie war und
der König verstarb, so ergab sich ein interregnum (Zeit zwischen
zwei Herrschern). Auch nach der Vertreibung der Könige blieb dieser
Begriff bestehen für den Fall, dass beide Consuln während ihrer
Amtszeit starben oder aus anderen Gründen ausschieden. In ältester Zeit hatte der
Senat das Recht der Auspizien gehabt und übte es in diesem Fall aus.
Er loste mit dem interrex einen Zwischenkönig aus seinen
Reihen aus, der die gleichen Befugnisse wie ein echter König hatte.
Um Machtmissbrauch zu vermeiden, amtierte er nur für fünf Tage. Nach
Ablauf dieser Frist ernannte der interrex seinen Nachfolger und
so weiter. Damit überbrückte man die Zeit bis zu den Neuwahlen der Consuln
(Während des Königtums bis zur Bestellung eines neuen Königs). Wichtigste Aufgaben waren nach
Ausfall der höchsten Staatsämter die ordnungsgemässe Durchführung
der Wahlen, die Übergaben der Staatsämter und die Beachtung der
religiösen Formeln. So stand auch beim Wechsel vom Königtum zur
republikanischen Staatsform in Rom mit Spurius
Lucretius Tricipitinus ein interrex an der Spitze des
römischen Gemeinwesens. In das Amt des interrex
konnten nur patrizische Senatoren gewählt werden. Die Consuln, die
nach einem derartigen interregnum nachgewählt wurden nannte
man Suffektconsuln. Mit der Errichtung des Kaiserreiches verschwand
diese alte Einrichtung aus der römischen Verfassungspraxis. |
Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. |
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Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly" |
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(PL) |