STAAT |
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INTERREX
DECEMVIRI
LAUFBAHN I |
Ämterlaufbahn in der Republik
Um die Ämterlaufbahn aufnehmen
zu können musste man römischer Vollbürger sein und zumindest in der
frühen und mittleren Republik zehn Jahre im Militär gedient haben.
Später genügte ein kürzerer Militärdienst. Weiters durfte man
nicht von Ehrlosigkeit betroffen sein und die notwendigen
Altersgrenzen erreicht haben. Der cursus honorum
(Ehrenlaufbahn) legte schon in der Frühzeit der Republik Reihenfolge
und Zeremoniell der Ämter für den einzelnen fest. Die eigentliche
Laufbahn begann mit der Übernahme der Quaestur. Danach konnten
diverse nicht-obligatorische Vorstufentätigkeiten, wie etwa in der
Kommission der vigintiseviri (Zwanzigmannkollegium für
untergeordnete Verwaltungsangelegenheiten) oder als Militärtribun, für die
höheren Magistrate folgen. Sie wurde fortgesetzt mit dem Aedilat oder
dem Volkstribunat. Anschliessend kam mit der Praetur die erste hohe
Magistratur an die Reihe. Den Abschluss der stadtrömischen
Karriere bildete das Konsulat. Von nun an ging es ausserhalb Roms
weiter. Mit der Errichtung der Provinzen konnte ein ehemaliger Praetor
oder Consul als Promagistrat Dienst in einer Provinz tun oder das
Kommando über einen Feldzug erhalten. Ausserordentliche Ämter sowie
die Zensur konnten ebenfalls den krönenden Abschluss einer Karriere
bilden. Ein vorgeschriebenes
Mindestalter wurde erstmals 180 v.Chr. in der Lex Villia annalis
festgeschrieben. Nach zehn Jahren Militärdienst konnte man erstmals
mit 27 für dir Quaestur kandidieren. Zwischen den Magistraturen
sollte eine Pause von zwei Jahren eingelegt werden. Bei zwei
Konsulaten sollten theoretisch zehn Jahre eingeschoben werden. Die Höhe des Antrittsalters änderte
sich mehrmals und unter Sulla waren für die Quaestur 30, das Aedilat
37, die Praetur 40 und für den Konsulat 43 Jahre vorgesehen. Dennoch
gelang es immer wieder einzelnen Personen mit gewichtiger Klientel
(z.B. Pompeius, der ohne Ämterlaufbahn den Konsulat bekleidete) sich
über den cursus honorum und die Altersgrenzen hinwegzusetzen. Der Abstimmungsmodus in den
Versammlungen und die Struktur der Gesellschaft führten dazu, dass
etwas der Konsulat nur wenigen einflussreichen Familien zugänglich
war. In der Kaiserzeit wurden die Ämter unter dem starken Einfluss
der jeweiligen Kaiser mehr oder minder bloss akklamiert, denn wirklich
gewählt. |
Büste, die womöglich Lucius Iunius
Brutus, den ersten Consul Roms zeigt |
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Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly" |
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(PL) |