Version LV

STAAT
Die stadtrömischen Magistrate


QUAESTOR
AEDIL
PRAETOR
CONSUL

CENSOR
VOLKSTRIBUN

INTERREX
DICTATOR
MAG. EQUITUM
KONS.MIL.TRIB.

DECEMVIRI
DUUMVIRI
QUINDECIMVIRI
QUINQUEVIRI
TRIUMVIRI

PROMAGISTRATE

LAUFBAHN I
LAUFBAHN II
LAUFBAHN III

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Ämterlaufbahn in der Republik

Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können musste man römischer Vollbürger sein und zumindest in der frühen und mittleren Republik zehn Jahre im Militär gedient haben. Später genügte ein kürzerer Militärdienst. Weiters durfte man nicht von Ehrlosigkeit betroffen sein und die notwendigen Altersgrenzen erreicht haben.

Der cursus honorum (Ehrenlaufbahn) legte schon in der Frühzeit der Republik Reihenfolge und Zeremoniell der Ämter für den einzelnen fest. Die eigentliche Laufbahn begann mit der Übernahme der Quaestur. Danach konnten diverse nicht-obligatorische Vorstufentätigkeiten, wie etwa in der Kommission der vigintiseviri (Zwanzigmannkollegium für untergeordnete Verwaltungsangelegenheiten) oder als Militärtribun, für die höheren Magistrate folgen. Sie wurde fortgesetzt mit dem Aedilat oder dem Volkstribunat. Anschliessend kam mit der Praetur die erste hohe Magistratur an die Reihe.

Den Abschluss der stadtrömischen Karriere bildete das Konsulat. Von nun an ging es ausserhalb Roms weiter. Mit der Errichtung der Provinzen konnte ein ehemaliger Praetor oder Consul als Promagistrat Dienst in einer Provinz tun oder das Kommando über einen Feldzug erhalten. Ausserordentliche Ämter sowie die Zensur konnten ebenfalls den krönenden Abschluss einer Karriere bilden.

Ein vorgeschriebenes Mindestalter wurde erstmals 180 v.Chr. in der Lex Villia annalis festgeschrieben. Nach zehn Jahren Militärdienst konnte man erstmals mit 27 für dir Quaestur kandidieren. Zwischen den Magistraturen sollte eine Pause von zwei Jahren eingelegt werden. Bei zwei Konsulaten sollten theoretisch zehn Jahre eingeschoben werden.

Die Höhe des Antrittsalters änderte sich mehrmals und unter Sulla waren für die Quaestur 30, das Aedilat 37, die Praetur 40 und für den Konsulat 43 Jahre vorgesehen. Dennoch gelang es immer wieder einzelnen Personen mit gewichtiger Klientel (z.B. Pompeius, der ohne Ämterlaufbahn den Konsulat bekleidete) sich über den cursus honorum und die Altersgrenzen hinwegzusetzen.

Der Abstimmungsmodus in den Versammlungen und die Struktur der Gesellschaft führten dazu, dass etwas der Konsulat nur wenigen einflussreichen Familien zugänglich war. In der Kaiserzeit wurden die Ämter unter dem starken Einfluss der jeweiligen Kaiser mehr oder minder bloss akklamiert, denn wirklich gewählt.

Büste, die womöglich Lucius Iunius Brutus, den ersten Consul Roms zeigt


Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)