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Der römische Staat bestand - ganz im Gegenteil zu modernen politischen Strukturen - nicht aus einem einheitlichen Verwaltungsapparat; auch wenn es uns die Überlieferungen von Augenzeugen teilweise glauben machen wollen.

Infolge der spärlichen Überlieferung sind die politischen Strömungen zu Zeiten des Königtums kaum greifbar und ins Mythische entrückt. Auch die ersten Jahrzehnte der Republik entziehen sich weitgehend einer detaillierten Untersuchung.

Mit der Zeit der mittleren Republik zeigen sich die Machtverhältnisse in Rom deutlicher. Da es keine geschriebene Verfassung gab, agierten sämtliche Institutionen, seien es Einzelpersonen oder Gremien, auf der Basis des Gewohnheitsrechtes. Dieses Gewohnheitsrecht zeigt deutlich das Traditionsbewusstsein der alten Römer, das auch zur Leitlinie in ihrer Gesetzgebung wurde.

Die Exekutivgewalt des Römischen Reiches lag in den Händen der gewählten Magistrate. In der Regel wurden sie jährlich neu bestellt. Lediglich bei Ämtern mit speziellen Aufgaben (z.B. die Censoren) wurde anders verfahren. Im Falle einer Ausnahmesituation wurden ausserordentliche Magistrate bestimmt (z.B. Dictator), die für eine bestimmte Zeit die Staatsmacht in einer Person konzentrierten. Durch die Fülle der Aufgaben entstanden Spezialisierungen für einzelne Sparten. Der Praetor kümmerte sich so um die Rechtsprechung, die Aedilen um Tempel und Spiele und die Consuln repräsentierten die höchste Macht im Staat. Das System war den Römern so vertraut, dass sie in Listen gefasst ihre Jahre nach ihnen benannten.

Das wichtigste Gremium war der Senat, der bei weitem mehr als das Volk das traditionelle Staatsgefühl repräsentierte. Ohne eigentliche Aufgaben übernahm der Senat viele Punkte des öffentlich-rechtlichen Lebens von der Verwaltung der Staatskasse über die Gesetzgebung bis hin zur Gerichtsbarkeit.

Das Volk war in verschiedenen Komitien und Volksversammlungen organisiert und konnte im Rahmen von Plebisziten in die Gesetzgebung eingreifen. Ihre Macht war allerdings mit der Erstarkung der Senatsherrschaft und später im Kaiserreich von absolut untergeordneter Bedeutung.

Mit der Errichtung des Kaiserreiches, die eigentlich in der Ämterkumulation einer Person bestand, änderte sich die politische Praxis zugunsten der kaiserlichen Autorität. Die  Ausdehnung des Römischen Reiches machte es darüber hinaus erforderlich immer mehr Beamtenposten zu schaffen. Sie boten den zahlreichen Rittern und Senatoren eine willkommene Karriere- und Repräsentationsmöglichkeit.

Die kaiserliche Verwaltung drängte die klassische Senatsadministration immer mehr zurück und in der Spätantike wurden die Zahl der Beamtenstellen nochmals deutlich ausgeweitet. Die verschiedenen Reichsreformen bzw. die dazwischenliegenden Versuche hatten ebenfalls Auswirkungen auf die Organisation und Verwaltungspraxis. Mit der Teilung in ein west- und ein oströmisches Reich driftete auch die Verwaltung auseinander und mündete im Falle Ostroms in den spätantik-mittelalterlichen Feudalstaat Byzanz.

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Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.


 

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(PL)