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ENTWICKLUNG
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Donativa Die donativa (Sonderzahlungen) wurden von den Kaisern zu besonderen Anlässen, wie Thronbesteigung, Thronjubiläum, Volljährigkeit eines Mitglieds des Kaiserhauses oder per Testament ausbezahlt. Um die Armee nicht für unnötige Kriege zu begeistern, verzichtete man bei Siegen auf die Vergabe von donativa. Sie konnten das Mehrfache eines Jahressoldes ausmachen. Augustus machte seit seiner Inthronisierung - infolge der hohen Kosten für den fiscus (Privatschatulle des Kaisers) - nur zweimal davon Gebrauch; 8 v.Chr. als sein Enkel Gaius Caesar erstmals an militärischen Operationen teilnahm und bei seinem Tod zur "leichteren" Überleitung an seinen Thronfolger Tiberius. Auxiliarsoldaten waren in der Regel von Sonderzahlungen ausgenommen. Erreichte ein Soldat das Alter für die honesta missio (ehrenvolle Entlassung aus dem Militärdienst), so hatte er bis ins frühe Prinzipat mit einer Landzuweisung zu rechnen. In seinen späteren Jahren wandelte Augustus dies jedoch fast ausschliesslich in Geldzahlungen um. Die Entlassungsgelder wurden bei den höheren Rängen im gleichen Verhältnis wie der Sold bezahlt (im Prinzip das 13-1/3-fache des Grundsoldes). Auxiliarsoldaten erhielten keine Prämien am Ende ihres Dienstes. Sie wurden mit der Verleihung des Bürgerrechts bzw. verschiedenen Befreiungen (Steuern, weitere Dienstpflicht, etc.) belohnt und damit an Rechten wie Veteranen bedacht. |
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