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Aushebung der Truppen


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Rekrutierung in der Kaiserzeit

Nach der Beendigung des Bürgerkrieges durch Octavian 31 v.Chr. standen unverhältnismässig viele Männer unter Waffen (ca. 250.000), die nun ohne eigentliche Aufgabe zu versorgen waren. Sie wurden teils entlassen, teils in das neue auf den Kaiser vereidigte Berufsheer eingegliedert. Für gut 200 Jahre blieb es bei ca. 160.000 Mann Legionstruppen in 25-30 Legionen.

Nachdem die Veteranen aus dem Bürgerkrieg ausgeschieden waren, änderte sich das Gefüge der Armee deutlich. In den Vordergrund rückten jene Gebiete, in denen die Truppen stationiert waren. Italien als Rekrutierungsbasis verlor zunehmend an Bedeutung. Da sich viele Soldaten in Veteranenkolonien in der Provinz ansiedelten und lokale Frauen heirateten, entstand für deren männliche Nachkommen ein erhöhter Anreiz ebenfalls in den Militärdienst zu gehen. Man nannte solche Rekruten gemeinhin Spurius (von der Abkürzung sp. für sine patre = ohne Vater = uneheliches Kind, da die Soldaten ja erst nach dem Ende ihrer Dienstzeit heiraten durften).

Die reguläre Aufstellung von Auxiliareinheiten seit Augustus führte zu einer Entlastung sowohl des allgemeinen Rekrutierungspools, als auch der Staatsfinanzen, da Hilfstruppen weniger Sold erhielten und speziell mit dem Bürgerrecht belohnt wurden. Auch das Niveau der Rekruten verbesserte sich durch diese Massnahmen deutlich, denn in den Provinzen gingen nicht nur Bauern zum Militär, sondern auch Mitglieder angesehener Familien, die das Bürgerrecht erwerben wollten. Nur wenige Spezialeinheiten - z.B. syrische Bogenschützen - rekrutierten sich unabhängig ihres Standorts beinahe ausschliesslich in ihrer ursprünglichen Heimat.

Im allgemeinen fanden sich genügend voluntarii (Freiwillige) um die Quoten (ca. 18.000 pro Jahr für alle Truppenkörper (Legionen, Hilfstruppen, Marine, etc.) im gesamten Imperium; pro Legion und Monat etwa 20) zu erfüllen. War dies einmal nicht der Fall, so griff man auf den dilectus (eig. "Auswahl"; Aushebung) zurück. Diese als Zwangsrekrutierung empfundene Massnahme wurde unter der Aufsicht eines angesehenen Beamtens (in aller Regel dem Statthalter) von conquisitores (Aushebungsbeamte; die Bezeichnungen wechseln in Abhängigkeit von Ort und Zeit) durchgeführt. In Italien beauftragte der Kaiser einen meist senatorischen dilectator (Ausheber) mit dieser Aufgabe. In der hohen Kaiserzeit kam es in Italien eher selten zu solchen Aktionen. Ausserdem gab es bereits die Möglichkeit einen vicarius (Ersatzmann) für die eigene Rekrutierung zu stellen, was jedoch als schändlich empfunden wurde. Bei zu vielen Ungereimtheiten - etwa wenn sich junge Leute vom Militärdienst freikauften - wurde der Aushebungsbeamte zur Rechenschaft gezogen (so passiert unter Nero, der den Verantwortlichen aus dem Senat ausschloss). Selten aber doch kam es vor, dass es zu viele Rekruten gab. Dann gab es einen vorübergehenden Rekrutierungsstopp und/oder man bot älteren Legionären einen vorzeitigen Abschied an.

Eine Sonderstellung nahmen die in neu eroberten Gebieten ausgehobenen Hilfstruppen ein. Sie wurden meist an andere Standorte ausserhalb ihrer Heimat verlegt. Damit beseitigte man eventuell vorhandenes Konfliktpotenzial und sicherte sich zugleich die kriegerischen Eigenschaften der Bevölkerung. Oft wurden bereits bestehende, einfache Militärstrukturen auf Stammesebene einfach übernommen und nur dem römischen System angepasst. Die Zahl dieser zwangsrekrutierten Einheiten war dennoch gering und die lokale wehrfähige Bevölkerung konnte auch freiwillig beitreten.

Die Rekrutierung von Matrosen und Seesoldaten vollzog sich etwas anders. Für diese Teilstreitmacht sind Bürger, Freigelassene und Fremde nebeneinander bezeugt. Da es bei der Marine um andere Fähigkeiten ging, wurden hier auch andere Massstäbe an die Rekruten angelegt. Der Ruderdienst war zwar unbeliebt, aber niemals eine Angelegenheit von Sklaven. Selbst in Notzeiten - als man auf solche zurückgreifen musste - wurden sie freigelassen, ehe sie die erste Planke betraten. Viele Positionen (z.B. in der Navigation oder in der Reparatur) benötigten Spezialwissen, sodass hier weniger auf die soziale Stellung, als auf eben diese Fachkenntnisse Rücksicht genommen wurde.

Der Unterschied Legion/Bundesgenossen wurde seit der Verleihung des Bürgerrechts an alle Italiker auf das gesamte Imperium übertragen als Legion/Auxiliartruppen. Wie seinerzeit in Italien verschwanden aber die Unterschiede immer mehr bis schliesslich die Constitutio Antoniana eines Caracalla 212 n.Chr. allen Bewohnern das Bürgerrecht verlieh und eine generelle Rekrutierungsbasis für alle Einheiten darstellte.

Legionär des 1.Jh.n.Chr.


Quellen: M.Junkelmann "Die Legionen des Augustus", Y.Le Bohec "Die römische Armee", P.Connolly "Die römische Armee", S.MacDowall & G.Embleton "Late Roman Infantryman 236-565 AD", S.MacDowall & C.Hook "Late Roman Cavalryman 236-565 AD"

 

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(PL)