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WIRTSCHAFT
Die Münzprägung in der Antike


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Falschmünzerei & Münzverbrechen

Allerlei Tricks einen Vorteil zu erlangen

Das Fälschen von Münzen ist so alt, wie die Prägung von Münzen selbst. Dabei stand nicht einmal immer eine Betrugsabsicht dahinter. In einer Zeit, als die Prägezahlen gering waren und der Geldbedarf deutlich anstieg, konnten Händler und Handwerker durchaus auf die Idee kommen einfach echtes Geld nachzuprägen. Im Zeitalter des Realwertprinzips war dies eigentlich eine sinnvolle Einrichtung, doch wachten Stadtstaaten und Monarchen meist eifersüchtig über ihr Münzregal, da mit der Prägung meist auch ein Schlagschatz (=Prägegewinn) verbunden war.

Um eine Eigenprägung - egal ob in hehrer oder betrügerischer Absicht - durchführen zu können bedurfte es eines ausgebildeten Graveurs und dies war die eigentliche Hürde dabei. Gussmünzen, die leicht altersbedingte Abnützung vortäuschen konnten, waren deshalb bei den Falschmünzern besonders beliebt. Noch heute begegnen genügend moderne Güsse antiker Münzen!

Falschmünzereiförderlich waren auch die zahlreichen unterschiedlichen Münzfusse mit ihren unübersichtlichen Kursen zueinander. Daneben praktizierte man natürlich das Beschneiden oder Abfeilen von guten Stücken - eine Randprägung gab es damals noch nicht. Ergänzend konnten Münzen gefüttert werden, d.h. rund um einen minderwertigen Kern (Eisen, Kupfer, Blei) wurde eine dünne Schicht echten Münzmetalls - hauptsächlich Silber wegen seiner physikalischen Eigenschaften - aufgebracht und dann dieser Rohling verprägt. Da diese Methode scheinbar auch staatlicherseits zur Anwendung kam und es keine Klagen dagegen gibt, könnte es sich um auch um Massnahmen bei stark schwankenden Metallpreisen gehandelt haben. Nur im Ausland reagierte man auf solche Methoden empört, sodass man gewisse Münzen strengen Prüfungen - etwa durch Einschnitte - vorab testete.

Da Rom erst relativ spät zum Münzwesen in Edelmetall kam gab es lange Zeit keine Gesetze gegen Münzfälscher. Möglicherweise reihte man diesen Betrug auch in die religiöse Sphäre ein. Mit der Expansion Roms über die Grenzen Italiens hinaus wuchs aber der Bedarf nach entsprechenden Sanktionen. 82 v.Chr. erliess man deshalb die lex Cornelia testamentaria nummaria, welche verbot Goldbarren minderwertigere Metalle beizumischen, Silbermünzen zu fälschen und falsche Silbermünzen auszugeben. Als Strafen kamen für Freie die Verbannung und für Sklaven der Tod zur Anwendung.

Mit der Etablierung des Kaiserreiches erweiterte man die Gesetzesauslegung auf Goldgepräge und etablierte einen Annahmezwang für Münzen mit Kaiserportrait. Unter den christlichen Kaisern seit Konstantin reihte man Münzdelikte gleich gar unter die Majestätsverbrechen ein, da hiermit das Ansehen des Herrschers beschädigt wurde. Ungeachtet dessen betrieb auch der Staat an seinen Bürgern ganz offiziell Falschmünzerei und dabei ist nicht einmal die Abkehr vom Realwertprinzip zugunsten minderwertigen Kreditgeldes gemeint. Selbst eine Majestätsbeleidigung kam nicht immer vor, da Falsifikatsmünzen gerne mit dem Bildnis von Vorgängerkaisern versehen waren.

Staatliche Falschmünzerei im spätantiken Rom

In Rom gab es schon seit Kaiser Gallienus „Münzstättenfälschungen“, d.s. untergewichtig ausgegebene Stücke, zum Teil geprägt mit den Stempeln jener Graveure, die die normalen Emissionen schnitten; sog. vitiatae pecuniae (verderbtes Münzgeld; Eutropius 9,14). Diese eigentlich als „mafiöse Hausprägungen“ zu bezeichnende Vorgehensweise könnte unter Aurelianus legalisiert worden sein, da sich die Prägungen ohne Offizinszeichen vermehrten.

Da sich hierbei einige bereichern konnten, andere wiederum nicht, dürfte hierin die Ursache im Münzarbeiteraufstand unter dem rationalis (höchster Finanzbeamter des Reiches) Felicissimus um das Jahr 274 n.Chr. auf dem Caelius zu suchen sein. Als Leiter des kaiserlichen Fiskus hatte er sich sicher mit einigen hochgestellten Persönlichkeiten verbündet, die von dieser Ausgabepraxis nicht profitierten.

Rein rechtlich handelte es sich nicht einmal um Falschmünzerei, wie aus einem Kommentar des Juristen Ulpianus zu erkennen ist: non videntur adulterinam monetam exercuisse (das ist offensichtlich keine Prägung falscher Münzen; Digesten 48,13,8). Als falsch wurden nur jene Edelmetallstücke gezählt, die nicht dem Nominalwert entsprachen. Die Hauptumlaufmünzen - die Antoninani - waren damals bereits Kreditgeld mit nur geringer Silberauflage. Einzig wirklicher strafbarer Tatbestand war das furtum (Defraudierung einer öffentlichen Kasse), weil dem Fiskus der Schlagschatz verwehrt wurde - also im Prinzip ein Diebstahl.

Aurelianus hat auf die Einforderung dieses Schlagschatzes verzichtet. Als Gegenleistung für das Gewährenlassen der privaten Münzprägung könnten auch stillschweigende Naturalleistungen, welche der Staat dringend gebrauchen konnte erbracht worden sein. Gestützt wird dies mit der reichsweiten Verbreitung irregulärer stadtrömischer Prägungen und der Verteilung entlang der wichtigsten Handelsrouten. 

Bei der aurelianischen Münzreform wurden die alten Gepräge eingezogen und nur zu vermindertem Wert - wohl die Hälfte - angenommen. Dennoch verblieben viele münzen im umlauf, da man sich im täglichen Geschäft ihrer bediente und bei einer latenten Inflation natürlich der Wertverlust umso geringer ausfällt, je länger die münzen im umlauf sind. Stücke neueren Typs brachte man auch kleiner aus als ihre Vorgänger.

Irreguläre Münzen, die so schlampig geprägt waren, dass man nur anhand der Strahlenkrone im Protrait ihren Wert bestimmen konnte nannte man radiati. Legenden wurden nur mehr ausnahmsweise und dann völlig unkenntlich ausgebracht. Im laufe der Zeit verringerten sich sowohl reguläre als auch irreguläre Münzen vom Durchmesser her. Man nannte sie deshalb minimus. Im 4.Jh.n.Chr. packte man solche Münzen gerne in das sacculum signatum (versiegelter Sack) mit bestätigung der Zahl der darin enthaltenden Bronzemünzen. Die Grenzen zwischen echten und falschen Münzen waren damit derart verwischt, dass es nicht wunder nimmt, mit zur Verbreitung der Naturalwirtschaft beigetragen zu haben.

Einer der letzten Antoninane des Diocletian lässt den geringen Silbergehalt erahnen

Der als stilisierter Radiatus ausgebrachte Antoninan mit Portrait des Claudius Gothicus hat nur mehr
ca. 12 mm Durchmesser
und ein Gewicht 0,98 g

Der als kleiner Minimus  ausgebrachte Antoninan mit Portrait des Claudius Gothicus hat nur mehr
9,4 mm Durchmesser
und ein Gewicht 0,59 g.
Von Silber keine Spur!


Quellen: "Der kleine Pauly", Zeitschrift "money trend" 1/2010

 

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(PL)