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Ehe

Im alten Rom gab es drei Arten der Ehe. Die erste Form glich einem symbolischen Kaufakt, bei dem die Frau quasi in das Eigentum des Mannes überging. Diese coemptio wurde in der Gegenwart von fünf Zeugen geschlossen und nach dem Ende der Republik kaum mehr vollzogen.

Zu dem gab es die Ehe per usum (durch Gebrauch), bei der die Verbindung dann rechtskräftig wurde, wenn eine Frau mit einem Mann ein Jahr zusammenlebte und sie weniger als drei Tage und drei Nächte hintereinander dem Haus fern blieb. Diese Form der Ehe wurde schon in republikanischer Zeit unüblich. Dennoch scheinen sich ab und zu Paare derart verbunden zu haben, da das Recht in der Kaiserzeit zwar als Kuriosum galt, aber dennoch immer gültig war und eben hin und wieder vollzogen wurde.

Die dritte Form der Ehe hiess confarreatio und war jene, die hauptsächlich von Patrizierfamilien praktiziert wurde und der ein feierlicher Akt zugrunde lag. Sie war Pflicht, wenn man ein hohes Priesteramt ausüben wollte.

Eine Ehe unter Verwandten war bei Todesstrafe verboten, doch wurden die Bestimmungen im Laufe der Jahrhunderte immer mehr gelockert. In der römischen Frühzeit war es etwa verboten, dass ein Vetter seine Cousine zweiten Grades heiratete. Anfang des 3.Jh.n.Chr.. durften dann sogar Geschwister heiraten.

In den ersten Jahrhunderten Roms war es auch verboten, dass Patrizier und Plebejer untereinander heirateten. Durch die lex Canuleia wurde dies 445 v.Chr. erlaubt. Die Frau patrizische Tochter blieb allerdings unter der Weisungsbefugnis ihres Vaters und dieser hatte das Recht die Ehe jederzeit aufzulösen. Diese Regelung wurde erst im 2.Jh.n.Chr. aufgehoben, da sie seit geraumer Zeit nicht mehr praktiziert wurde.

Plebejern war das ius conubii (gerechte Heirat) erst 450 v.Chr. zugestanden worden. Fremden und Sklaven war es zu republikanischer Zeit nicht zugänglich. Römerinnen war auch die Heirat mit Fremden und Sklaven untersagt. Ab Mitte des 1.Jh. n.Chr. konnten auch Sklaven heiraten. Bis zu diesem Zeitpunkt lebten sie einfach zusammen. Diesen eigentlich rechtlosen Zustand bezeichnete man als contubernium. In der späteren Republik erlangte ein Fremder, der eine Römerin heiratete das Bürgerrecht der jeweiligen Stadt.

Kaiser Augustus wollte mit seiner Moralgesetzgebung das klassische Römertum wieder beleben. Seine Ehegesetze sahen etwa vor, dass es für die führenden Männern zwischen 25 und 60 Jahren und die Frauen zwischen 20 und 50 Jahren Pflicht war, zu heiraten. Auch das Kinderkriegen wurde quasi als staatliche Pflicht definiert und den Eltern gewisse Vorrechte zugestanden. Der Witz an diesen Gesetzen war, dass sie ausgerechnet von zwei Consuln eingebracht wurden, die als unverbesserliche Junggesellen galten.

Die Gesetze waren wirkungslos und selbst Iulia, die Tochter des Kaisers Augustus, missachtete die Weisungen ihres Vaters. Ihr Lebenswandel erregte in der Öffentlichkeit derartigen Unmut, dass er sie verbannen musste. Der Dichter Ovid, der über diese Zeit berichtete, gehörte zu ihrem engen Bekanntenkreis und wurde gleichfalls verbannt.

Mit der Hochzeit wurde die Jungvermählte zur Matrone, der ehrbaren römischen Hausfrau. Nach altem römischen Familienrecht hatte der Ehemann die uneingeschränkte Macht über seine Frau. Doch lockerten sich die Sitten im Laufe der Zeit und in der Kaiserzeit hatten die Frauen eine recht eigenständige Stellung im Haushalt erlangt. Schliesslich erlangte sie sogar das Verfügungsrecht über das von ihr in die Ehe eingebrachte Vermögen.

Im Gegensatz zur griechischen Welt, besass die Römerin schon immer eine bessere Stellung im Haushalt, da sie an den wichtigen Entscheidungen teilnahm. So entwickelte sich die vornehme Römerin zu einer Gebieterin, einer wahren domina.

In reichen Haushalten verfügte die Matrone über einen eigenen Angestellten, der über ihren Schmuck wachte, das Familiengeschirr hütete und ihre Lieblingssklaven beaufsichtigte. Hatte sie selbst ein beachtliches Vermögen in die Ehe eingebracht, konnte sie sich eines eigenen Verwalters bedienen, der ihr in allen Lebenslagen beistand.

Portrait einer vornehmen Römerin aus Ägypten, Anfang 3.Jh.n.Chr.
e libro S.James "Das alte Rom", p.19; (c) incognitus


Quellen: H.Pleticha, O.Schönberger, "Die Römer", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)