MILITÄR |
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KOMMANDANTEN |
Das Oberkommando
Das formelle Oberkommando über die Marine hatten in republikanischer Zeit stets die Konsuln über, da ihre Befehlsgewalt rein rechtlich sowohl Land- als auch Seestreitkräfte umfasste. Da die Kriegsführung zur See den Befehlshabern völlig andere Fähigkeiten als beim Heereseinsatz abverlangte, dürfte bereits in frühester Zeit eine Abgabe des Kommandos an Unterführer - wohl Tribunen und Legaten - stattgefunden haben - ohne, dass dies mit einer eigenen Bezeichnung verbunden gewesen wäre. Eine Änderung dieser Praxis erfolgte erst im Jahre 311 v.Chr. vermutlich auf die Initiative des Appius Claudius Caecus. Jeder der beiden amtierenden Konsuln liess für sich einen duumvir navalis (Mitglied des Zweimännerkollegiums für das Flottenwesen) wählen und damit gab es erstmals in der römischen Geschichte einen Flottenmagistrat. Konsuln und Submagistrate hatten die Aufgabe die Marineeinheiten aufzustellen, auszurüsten und nach Beendigung des Einsatzes auch wieder auszumustern, denn stehende Verbände zur Seekriegsführung gab es damals nicht. Die beiden Küstenschutzflottillen umfassten denn auch nur je zehn Triremen. Bereits 278 v.Chr. waren die Flottenmagistrate bereits wieder verschwunden und tauchten erst von 181 bis 172 v.Chr. wieder auf, als es darum ging Flottillen zur Bekämpfung illyrischer und ligurischer Piraten aufzustellen. In der Zeit dazwischen stützte sich Rom auf die Marinen seiner Verbündeten, deren Führung ab 267 v.Chr. vier quaestores classici (Flottenquästoren) übernahmen. Bis zu den punischen Kriegen hatte auch Karthago im Sinne Roms die Handelswege geschützt. Da nun auch Krieg zur See geführt werden musste und Landungsoperationen anstanden, übernahmen Konsuln, Prokonsuln, Prätoren und Proprätoren die Führung der Marine. Grundsätzliche Regel war, dass ein Konsul das Heer, der andere die Marine kommandierte. Zeitweise hatten aber auch beide Amtsträger ein Flottenkommando über, wie etwa 256 v.Chr. bei der Invasion des karthagischen Afrikas durch Lucius Manlius Vulso und Marcus Atilius Regulus. Erst nach der Landung der Truppen teilten sie sich wieder die Aufgabengebiete. Um die daraus gewonnenen Erfahrungswerte weiter nützten zu können, übernahmen erfahrene Flottenführer später als Promagistrate erneut diese Rolle. Auch die mehrfache Wahl in den Konsulat erfüllte die gleichen Anforderungen. Waren beide Amtsträger fernab von Rom mit der Kriegsführung beschäftigt, so vertrat sie in der Stadt selbst ein Prätor, der im Notfall durch einen Amtskollegen ergänzt werden konnte. War einer zurückgeblieben, konnte der Prätor auch ein Flottenkommando übernehmen, wie etwa 242 v.Chr. Quintus Valerius Falto. Während des zweiten Punischen Krieges wurde ebenso verfahren, nur dass man nun bemüht war die Flottenkommandos für längere Zeit zu vergeben und somit der Aktionsradius vergrössert werden konnte. In dieser Zeit erscheint auch erstmals der praefectus classis (Flottenpräfekt) als untergeordneter, aber selbständiger Befehlshaber für einzelne (Teil-)Flotten in vorab definierten Gebieten. 218 v.Chr. kommandierte das letzte Mal in diesem Krieg ein Konsul die Marine, wobei der eine nach Spanien, der andere nach Sizilien fuhr. Um die Effizienz zu steigern, wurde in den folgenden Jahren das Kommando an bewährte Unterführer abgegeben. Im Zweiten Makedonischen Krieg ab 200 v.Chr. wurde die Flottenführung an einen vom Senat ernannten legatus pro praetore (Legaten anstatt des Prätors) delegiert. Während des Syrischen Krieges von 192 bis 188 v.Chr. sowie des dritten Makedonischen Krieges von 171 bis 168 v.Chr. konnte sich das Oberkommando der Marine vom Heer endgültig emanzipieren. Die Flottenführung fiel per Losentscheid an einen der beiden Prätoren, die wiederum meistens die Aufgabe an einen erfahrenen Flottenpräfekten delegierten. Rechtlich ist anzumerken, dass der Prätor vom Volke gewählt war und somit seine Befehlsgewalt nicht vom amtierenden Konsul ableitete und ihm dementsprechend nur im Rahmen der Gesamtkriegsführung unterstand. Damit konnte Prätoren ähnlich den Konsuln ebenfalls kombinierte Kommandobereiche an Land und See übertragen werden, wie etwa an Lucius Ancius in Illyrien 168 v.Chr. Im 1.Jh.v.Chr. änderte man die Vorgehensweise erneut, indem man wiederum auf Legaten zurückgriff. Der legatus classicus (Flottenlegat) erlangte vor allem in der Zeit des Bürgerkrieges nach der Verfeinerung der Seekriegstaktik durch die Übernahme der Flotten der Diadochenreiche für die kriegsführenden Parteien besondere Bedeutung. Sein Rang entsprach in etwa dem eines heutigen Admirals und er durfte ein purpurfarbenes paludamentum (Kriegsmantel) mit Goldstickereien tragen. In der frühen Kaiserzeit wurden die beiden strategischen Hauptflotten in Misenum und Ravenna von je einem praefectus classis praetoria (prätorischer Flottenpräfekt) kommandiert. Sie hatten den gleichen Rang wie ein Legionslegat und entsprachen in etwa dem modernen Grossadmiral. Von Ausnahmen abgesehen rekrutierten sie sich aus dem Ritterstand. Ihre Aufgaben waren vor allem administrativer und organisatorischer Natur. Die Provinzialflotten und selbständigen Flottillen unterstanden den jeweiligen Statthaltern und wurden ebenfalls von Flottenpräfekten kommandiert; den Admirälen der Kaiserzeit. Seit Claudius oder Nero wurden die beiden Präfekten der Hauptflotten in ihrem Rang über die anderen Flottenpräfekten gestellt, was sich in der Bezeichnung procurator et praefectus classis (Prokurator und Flottenpräfekt) niederschlug, wobei Misenum in der Regel Vorrang zugemessen wurde. Bei den Provinzialflotten rangierten die Britannische und die Germanische vor allen andern, was daran erkenntlich ist, dass ihre Kommandanten meist bereits zuvor einmal das Amt eines Statthalters innegehabt hatten. Einem Flottenpräfekt - egal ob einer Haupt- oder Provinzialflotte - stand als Stellvertreter ein subpraefectus classis (Flottenunterpräfekt) zur Seite, was modern etwa einem Vizeadmiral gleichkommt. Dazu trat noch der praepositus classis (Flottenkommandant), der im Bedarfsfall auch eigene Flottenkommandos übernehmen konnte. Von diesem einem heutigen Konteradmiral entsprechenden Offizieren gab es meist zwei per Flotte. Aufgrund der damit einhergehenden Praxis konnten sie den Rang eines Subpräfekten überspringen und sogleich zum Präfekten befördert werden. Ihre Dienstzeit betrug meist vier bis fünf Jahre, doch konnte es vorkommen, dass aufgrund zu weniger frei werdender Stellen ein praepositus über fünfzehn Jahre auf seine Beförderung warten musste. Um ihre Tätigkeit ausüben zu können, verfügten alle drei Admiralsränge über eigene Adjutanten, die man modern als Stabsangehörige bezeichnen kann. Daneben diente eine grosse Anzahl von Hilfskräften im Hauptquartier wie Schreiber, Buchhalter, Rechnungsführer, Archivare und Ordonnanzen, die auch die Stabswache stellten. Für die Betreuung der Hafenanlagen, Depots und Werften gab es dazu noch technische Spezialisten und Waffenmeister für Ausrüstung und Geschütze. All diese Soldaten wurden wie beim Landheer als Benefiziarier bezeichnet. Das tatsächliche Oberkommando über alle Flotten lag ausschliesslich beim Kaiser. Sieht man von der Ausnahme des Sextus Lucilius Bassus in der 2.Hälfte des 1.Jh.n.Chr. ab - er war Flottenpräfekt von Misenum und Ravenna - blieben die einzelnen Flotten stets getrennt. Eine einheitliche Seekriegsleitung gab es demnach nicht und wurde auch nicht benötigt. Im Bedarfsfall schuf man vorübergehende Oberkommandos, wie etwa während des ersten Dakerkrieges, wo man die Germanische mit der Pannonischen Flotte vereinigte. Unter Marcus Aurelius kam es unter dem Eindruck der Markomannenkriege zu einer vorübergehenden Vereinigung aller Provinzialflotten von Britannien bis nach Moesien. Die Kommandostruktur wurde im wesentlichen bis in die Spätantike beibehalten. |
Die columna rostrata
(Flottensäule) des Gaius Duilius, dem Sieger in der Seeschlacht von
Mylae, ist mit Ankern und den Rammspornen von Kriegsschiffen
geschmückt; |
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Quellen: H.D.Viereck "Die römische Flotte", N.Fields, P.Bull "Ancient Greek Warship 500-322 BC", "Der kleine Pauly" |
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(PL) |