Version LX

GESCHICHTE
Die Päpste der römisch-katholischen Kirche

64 - 498
498 - 999
999 - 1492
1492 - 1978
1978 - 2499

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Übersicht bis zum Ende Westroms

Der Begriff Papst stammt aus dem griechischen und bedeutet "Vater". Damit wird das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche bezeichnet. Noch vor dieser Bezeichnung waren sie einfach die Führer der christlichen Gemeinde in Rom, später - und bis heute - die Bischöfe der Hauptstadt.

Bis heute gibt es keine offizielle und lückenlose Papstliste, da die Daten für die ersten Würdenträger unsicher sind und zahlreiche Gegenpäpste samt über die Jahrhunderte eingeschlichene Fehler die Daten in manchen Punkten unsicher machen.

Über die Entwicklung der christlich-römischen Gemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten nach Christi Geburt stehen nur wenige Informationen zur Verfügung. Die monarchische Führung der Gemeinde hat sich aber erst um die Mitte des 2. Jh. herausgebildet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten neben dem Bischof auch die Presbyter und Diakone Anteil an Leitung und Repräsentation der Kirchengemeinden.

Die Verbreitung der Lehre von der apostolischen Tradition bedeutete für Rom eine wesentliche Stärkung in seiner Stellung innerhalb der christlichen Gemeinden. Bereits Viktor I. (188-199) konnte im Osterstreitfest von kleinasiatischen Gemeinden die Annahme römischer Riten verlangen. Dabei handelte es sich zumeist aber nicht um theologische Fragestellungen sondern um praktische oder rechtliche Belange. Stephan I. (254-257) begründet zum ersten Mal die Vorrangstellung des römischen Bischofs durch eine Bibelstelle.

Die Aussöhnung von Staat und christlicher Kirche durch Kaiser Konstantin führte zu einer steten Angleichung staatlicher und kirchlicher Strukturen. So konnte sich der Bischof von Rom nun nicht nur auf die Petrusnachfolge, sondern auch auf die Tatsache stützen, dass er der Bischof der Hauptstadt des Reiches war.

Da Konstantinopel mittlerweile als zweites Rom galt, erwuchs im dortigen Patriarchen eine mächtige Konkurrenz. Seit den Konzilien von Konstantinopel (381) und Chalzedon (451) mussten sich die Päpste damit abfinden, dass sie nicht das Oberhaupt für die Gesamtkirche waren. Der Bischof von Rom blieb auf das Abendland beschränkt.

Lange Zeit bewahrten sich Kirchenprovinzen eine grosse Eigenständigkeit, egal ob sie formell Rom oder Konstantinopel unterstellt waren. Erst im 4. Jh. erfuhr die Stellung des Papstes eine Aufwertung, als weite Teile des Römischen Reiches auf kirchliche Hilfe aus der Hauptstadt angewiesen waren (so etwa Nordafrika beim Vandaleneinfall).

Papst Siricius (384-399) begann - dem Kaiser ähnlich - mit einer Kirchengesetzgebung mittels Dekrete. Unter Papst Leo (440-461) erreichte die Autorität des Papstes einen ersten Höhepunkt. Unterstützt von Kaiser Valentinian III. gelang es ihm 452 den Hunnenkönig Attila zur Umkehr zu bewegen und 455 die Vandalen unter Geiserich von der Plünderung Roms abzuhalten. Zudem konnte er eine ständige Gesandtschaft des Papstes in Konstantinopel einrichten. Da die kaiserliche Macht in Italien faktisch zusammengebrochen war, fungierte die Kirche als Verwaltungskörper und dem Papst fiel eine führende politische Stellung zu. In der Folge kam es zu Auseinandersetzungen mit der kaiserlichen Herrschaft, da Papst Gelasius I. (492-496) den Vorrang der geistlichen vor der weltlichen Macht propagierte.



Die römischen
Imperatoren waren
vielfach Vorbild für
Päpste und Kardinäle


 

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(PL)